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Reaktionen und Beschlüsse der EKHN

Ev. Kirchengemeinde Flörsheim

Gutachten: Kirchliches Leben trotz Lärmbelastung möglich

04.10.2012 (EKHN): EKHN verzichtet auf Klage gegen Flughafen / Kirchenleitung will sich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird vorerst auf eine Klage gegen die Lärmbelastung durch den Frankfurter Flughafen verzichten. In der Einflugschneise werden Gottesdienste und Beerdigungen immer wieder durch tief fliegende Flugzeuge gestört. Ein juristisches Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass der Lärm zwar Gottesdienste und Beerdigungen erschwere, nicht aber das Recht auf freie Religionsausübung einschränke.

Thema "Fluglärm" bleibt auf der Tagesordnung

Kirchenpräsident Dr. Volker Jung erklärte dazu wörtlich „Die Kirchenleitung hat großes Verständnis für die Kirchengemeinden und die Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind. Wir sehen jedoch gegenwärtig keine erfolgversprechende Möglichkeit, mit dem Argument des Eingriffs in die Religionsfreiheit juristische Maßnahmen gegen die Lärmbelastung zu ergreifen. Ungeachtet dessen bleibt das Thema Fluglärm ganz oben auf der Tagesordnung. Wir werden weiter beim Flughafenbetreiber und bei den politisch Verantwortlichen darauf dringen, dass Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geprüft und vor allem schnell umgesetzt werden.“

 

Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts vom 10.09.2012

(Stellungnahme der Kirchenleitung) Das von der Kirchenleitung beauftragte Gutachten des Göttinger Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland war im Frühjahr auf Anregung betroffener Kirchengemeinden und der Kirchensynode in Auftrag gegeben worden. Auf 13 Seiten prüft es, ob der vom Frankfurter Flughafen ausgehende Lärm Kirchengemeinden in ihrer Religionsausübungsfreiheit verletzt und ob ein Rechtsweg denkbar ist, um dies gerichtlich zu überprüfen.

Grundrechte sind keine "Rundumfreiheiten"

Die gutachterliche Stellungnahme vom 10. September kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit keinen absoluten Schutz vor Beeinträchtigungen „jeglicher Art“ biete. Sein Sinn sei es, staatliches Handeln zu verhindern, das gezielt Religionsausübung verbiete oder sanktioniere. Grundrechte seien zwar absolute Rechte, böten aber keine „Rundumfreiheiten“. So sei kirchliches Leben im Einzugsbereich des Flughafens weiterhin trotz Fluglärm möglich. Das Gutachten rät deshalb davon ab, auf Grundlage von Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Religionsfreiheit sichert, rechtliche Schritte gegen den Flughafen einzuleiten. Auch Anfechtungsklagen gegen bestehende Entscheidungen wie die Planfeststellung zum Ausbau seien nicht Ziel führend. Hier seien bereits Einspruchsfristen abgelaufen.

Das Gutachten ist besonders betroffenen Gemeinden und Dekanate zugesandt worden und ist hier fluglaerm_gutachten_ekd_goettingen.pdf (PDF) einsehbar.

Auf der Homepage der EKHN gibt es hier mehr zum Thema Fluglärm/Flughafenerweiterung.

„Hohe körperliche und psychische Belastung“

Ev. Kirchengemeinde Flörsheim
Lärm stört Religion

EKHN-Synode will Thema Fluglärm weiter intensiv beraten.
Kirchenpräsident für Lärmobergrenzen und -sachverständigenrat

Frankfurt am Main, 23.11.2012: Die in Frankfurt tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) will Anträge der Dekanatssynode Mainz und eine Bitte der Kirchengemeinde Flörsheim am Main zum Fluglärm in der Rhein-Main-Region in ihren Ausschüssen weiterbehandeln. Die Mainzer Dekanatssynodalen hatten beschlossen, die Frage, ob der Fluglärm das Grundrecht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 des Grundgesetzes) verletze, weiterzuverfolgen und dafür einen Beirat der EKHN zu schaffen.

Kirchenpräsident Dr. Volker Jung hatte die Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr bekräftigt und gefordert, dass der „Anti-Lärm-Pakt“ schneller umgesetzt wird. Für viele Menschen sei der Fluglärm nicht nur eine Einschränkung der Lebensqualität, sondern eine hohe körperliche und psychische Belastung. „Mit der Eröffnung der Nordwestbahn und der Zunahme der Flüge sind Zustände eingetreten, die für viele Menschen in der Flughafenregion unhaltbar sind“, sagte Jung. Die Proteste hätten „Bewegung in die Sache“ gebracht, sagte der Kirchenpräsident vor der Synode, die sich durch zahlreiche Wortbeiträge mit dem Problem auseinandersetzte. Auf der Besucherempore hatten Fluglärmgegner aus Flörsheim und dem Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen Protestplakate mit der Aufschrift „Fluglärm macht krank“ gezeigt. Pfarrer Volkhard Guth, Synodaler aus Rüsselsheim, hatte festgestellt: „Es gibt die Stille nicht.“

Ein von der Kirchenleitung der EKHN in Auftrag gegebenes Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte festgestellt, dass der Fluglärm die Religionsfreiheit nicht grundsätzlich eingeschränkt habe. Dieser Artikel des Grundgesetzes beziehe sich nur auf eine gezielte Störung religiöser Handlungen, erklärte Jung. Deshalb habe sich die Kirchenleitung dafür ausgesprochen, diesen juristischen Weg nicht weiter zu verfolgen. Der Kirchenpräsident schlug stattdessen vor, einen Lärmsachverständigenrat einzuberufen, Lärmobergrenzen festzulegen und sozial- und wirtschaftsethische Fragen aufzuwerfen. Dazu gehöre das Nachdenken über Wachstum, Mobilität und den eigenen Lebensstil. Die Kirchenleitung prüfe zudem, für betroffene Kirchengemeinden eine Projektstelle einzurichten, die Aktivitäten in Gemeinden und Dekanaten begleiteten und koordinieren soll. Auch das so genannte Flughafengespräch der EKHN soll intensiviert werden, bei dem sich Vertreter von Gemeinden im Einzugsbereich des Flughafens seit über zehn Jahren auf Initiative der Kirchenleitung regelmäßig treffen.

Frankfurt, 23. November 2012

gez. Stephan Krebs, Pressesprecher EKHN

 

In der Zwischenzeit ereigneten sich durch Wirbelschleppen (Mini-Tornados) landender Flugzeuge in Flörsheim und in Raunheim das Leben der Bevölkerung massiv bedrohende Schäden durch Dachziegel, die von Wohnhäusern herunter gerissen wurden. Auf dem Flörsheimer Friedhof wurden Trauernde von Wirbelschleppen heimgesucht.

Der Protest der Bevölkerung und unseres Kirchenvorstands sowie der Mainzer Kirchengemeinden veranlasste die Kirchenleitung der EKHN, ein weiteres theologisches Gutachten über die durch Lärm verursachte Störung der vom Grundgesetz geschützten Religionsausübung in Auftrag zu geben. Im August 2017 wurde dieses für zukünftige Planfeststellungsverfahren wichtige Gutachten veröffentlicht: "Lärm stört Religion"

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